Rechtswidrige Corona-Rückforderungen stoppen!

Veröffentlicht am 28.09.2024 in Aktuelles

Der Besuch beim Friseur, der Mittagstisch im Lieblingsrestaurant: Niemand von uns will darauf verzichten. Für Selbstständige und kleine Unternehmen waren die Corona-Soforthilfen des Landes überlebensnotwendig.

Sie jetzt unter anderen Bedingungen zurückzufordern, ist ein Unding und ein verheerendes Signal an Betroffene. Das sieht auch das Verwaltungsgericht Stuttgart so. Deshalb sagen wir: Die Landesregierung muss die rechtswidrigen Corona-Rückforderungen stoppen! Es ist an der Zeit, Chaos und Gängelung zu beenden.

Die Landesregierung spricht permanent von Bürokratieabbau. Jetzt hätte sie die Chance, zu zeigen, dass das nicht nur leere Floskeln sind.

Bereits im Juli 2024 hatte das Verwaltungsgericht Freiburg zugunsten der klagenden Unternehmen entschieden, dass die Rückforderung der Corona-Soforthilfen rechtswidrig ist. Nun haben das Wirtschaftsministerium und die L-Bank auch in einem zweiten Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Niederlagen erlitten. Auch hier gab das Gericht zwei Unternehmen, die gegen die Rückzahlung der Soforthilfen geklagt hatten, recht.

Die schriftliche Urteilsbegründung der Freiburger Richter ist noch nicht veröffentlicht ist, auch gibt es bislang noch keine offizielle Erklärung, ob die Verfahren in ein Berufungsverfahren gehen werden. 

 

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